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Konto & Zahlungen

Phishing: Geld weg nach gefälschter E-Mail, SMS oder Anruf

Wir ordnen den Ablauf rechtlich ein und prüfen, welche Ansprüche nach einem Phishing-Angriff für Sie in Betracht kommen.

Einordnung

Worum es geht

Typische Situationen und Warnzeichen

  • Sie haben über einen Link in einer E-Mail oder SMS Zugangsdaten auf einer Seite eingegeben, die wie die Seite Ihrer Bank aussah.
  • Ein Anrufer hat sich als Mitarbeiter Ihrer Bank ausgegeben und Sie gebeten, eine TAN zu nennen oder eine Freigabe in der App zu bestätigen.
  • Sie wurden aufgefordert, wegen einer angeblichen Kontosperrung oder eines „neuen Sicherheitsverfahrens“ Ihre Daten zu bestätigen.
  • Kurz nach einer solchen Nachricht wurden Überweisungen oder Kartenzahlungen ausgeführt, die Sie nicht veranlasst haben.
  • Ihre Bank hat Ihnen mitgeteilt, dass ein neues Gerät oder ein neues TAN-Verfahren registriert wurde, obwohl Sie das nicht beauftragt haben.
  • Das Überweisungslimit Ihres Kontos wurde ohne Ihr Zutun erhöht.
  • Die Bank lehnt eine Erstattung ab und wirft Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor.

Sofortmaßnahmen

Was Sie jetzt tun können

Diese Schritte sind in den meisten Fällen sinnvoll – unabhängig davon, ob Sie uns beauftragen.

  1. Konto und Karten sperren lassen

    Lassen Sie Online-Banking-Zugang und Karten umgehend sperren – direkt bei Ihrer Bank oder über den Sperr-Notruf 116 116. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner.

  2. Bank informieren und Erstattung verlangen

    Zeigen Sie die betroffenen Zahlungen Ihrer Bank unverzüglich an und verlangen Sie schriftlich die Erstattung. Schildern Sie den Ablauf sachlich und wahrheitsgemäß und unterschreiben Sie vorformulierte Erklärungen erst, wenn Sie deren Inhalt nachvollzogen haben.

  3. Beweise sichern

    Bewahren Sie E-Mails, SMS, Chatverläufe und Anruflisten auf und fertigen Sie Screenshots der gefälschten Seiten an. Löschen Sie nichts, auch wenn Ihnen die Nachricht im Nachhinein unangenehm ist.

  4. Zugangsdaten ändern und Geräte prüfen

    Ändern Sie Passwörter für Online-Banking und E-Mail-Konto von einem sicheren Gerät aus. Prüfen Sie Ihre Geräte auf Schadsoftware und entfernen Sie Programme, die auf Veranlassung der Täter installiert wurden, erst nach einer Dokumentation.

  5. Strafanzeige erstatten

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch online über die Internetwache Ihres Bundeslandes. Das Aktenzeichen wird häufig von der Bank verlangt und kann für die weitere Aufklärung hilfreich sein.

  6. Unsicher, was in Ihrem Fall zuerst zu tun ist?

Rechtliche Prüfung

Mögliche Prüfungsfelder

  • Autorisierung der Zahlung

    Wir prüfen, ob die Zahlungen mit Ihrer Zustimmung ausgeführt wurden. Haben die Täter mit abgefischten Daten selbst gehandelt, fehlt es regelmäßig an einer Autorisierung – dann kommt ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB in Betracht. Haben Sie selbst eine Freigabe erteilt, ist genau zu klären, worauf sich diese bezog.

  • Einwand der groben Fahrlässigkeit

    Nach § 675v BGB kann die Bank die Erstattung verweigern, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt haben. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, wie professionell die Täuschung war und welche Hinweise für Sie erkennbar waren.

  • Starke Kundenauthentifizierung

    Wir prüfen, ob die Bank für die Zahlungen und für vorgelagerte Schritte wie die Registrierung eines neuen Geräts eine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat. Fehlt sie, kann der Einwand der groben Fahrlässigkeit nach § 675v Abs. 4 BGB ausgeschlossen sein.

  • Darlegungs- und Beweislast der Bank

    Die Bank muss im Streitfall nachweisen, dass die Zahlung authentifiziert und ordnungsgemäß aufgezeichnet wurde. Die bloße Aufzeichnung reicht nicht notwendigerweise aus, um eine Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit zu belegen.

  • Anzeige und Fristen

    Nicht autorisierte Zahlungen müssen der Bank unverzüglich nach Kenntnis angezeigt werden. Ansprüche sind nach § 676b BGB grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung erfolgt.

Wer haften kann

Mögliche Anspruchsgegner

  • Ihre kontoführende Bank

    Bei nicht autorisierten Zahlungen kommt in erster Linie ein Erstattungsanspruch gegen den eigenen Zahlungsdienstleister in Betracht. Ob er durchgreift, hängt insbesondere vom Einwand der groben Fahrlässigkeit ab.

  • Inhaber des Empfängerkontos

    Das Geld fließt häufig auf Konten sogenannter Finanzagenten. Gegen den Kontoinhaber können Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder unerlaubter Handlung in Betracht kommen – vorausgesetzt, er lässt sich ermitteln und ist zahlungsfähig.

  • Empfängerbank

    Eine Haftung der Bank, bei der das Empfängerkonto geführt wird, kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, etwa bei erkennbaren und massiven Verdachtsmomenten. Wir prüfen, ob es dafür Anhaltspunkte gibt.

  • Die Täter

    Gegen die Täter bestehen grundsätzlich Schadensersatzansprüche. Praktisch lassen sie sich nur durchsetzen, wenn die Ermittlungen zu einer identifizierbaren und greifbaren Person führen.

Ob und gegen wen Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.

Beweise sichern

Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren

Löschen Sie nichts – auch nicht aus Ärger oder Scham. Für die erste Anfrage genügt Ihre Schilderung; Unterlagen können Sie nachreichen.

  • Phishing-Nachricht im Original (E-Mail mit Kopfzeilen, SMS, Messenger-Nachricht)
  • Screenshots der gefälschten Internetseite samt Adresse
  • Anrufliste mit Rufnummern, Datum und Uhrzeit
  • Kontoauszüge und Umsatzdetails der betroffenen Zahlungen
  • Mitteilungen der Bank zu neuen Geräten, TAN-Verfahren oder Limitänderungen
  • Schriftverkehr mit der Bank, insbesondere Ablehnungsschreiben
  • Bestätigung der Sperrung mit Datum und Uhrzeit
  • Strafanzeige und Aktenzeichen der Polizei

Unsere Vorgehensweise

So begleiten wir Ihren Fall

  1. Schritt 1: Fall schildern

    Sie beschreiben uns über das Formular in wenigen Minuten, was passiert ist. Unterlagen können Sie später nachreichen.

  2. Schritt 2: Rechtliche Prüfung

    Wir sichten Ihre Angaben, ordnen den Sachverhalt ein und prüfen, gegen wen Ansprüche in Betracht kommen.

  3. Schritt 3: Strategie

    Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten – und entscheiden selbst, ob Sie uns beauftragen.

  4. Schritt 4: Vertretung

    Wir setzen die abgestimmte Strategie um: gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern und weiteren Beteiligten, notfalls vor Gericht.

FAQ

Häufige Fragen zu Phishing

Allgemeine Hinweise – sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei nicht autorisierten Zahlungen sieht das Gesetz grundsätzlich eine Erstattung durch die Bank vor, die Bank kann sich aber unter Umständen auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Eine Garantie können und wollen wir nicht geben – wir prüfen, wie die Aussichten in Ihrem Fall einzuschätzen sind.

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Fallprüfung

Schildern Sie uns, was passiert ist.

Wir prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Wir sind für Sie da.

Telefonisch, per E-Mail oder über die Fallprüfung – vertraulich und zunächst unverbindlich.

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