Beim Phishing geben sich Täter als Bank, Paketdienst, Behörde oder Zahlungsdienst aus. Über gefälschte E-Mails, SMS, Messenger-Nachrichten oder Anrufe versuchen sie, an Zugangsdaten, Kartendaten oder Freigaben zu gelangen. Die Nachrichten und Internetseiten sind häufig so gut gemacht, dass sie sich kaum vom Original unterscheiden lassen. Betroffen sind Menschen jeden Alters und jeder Berufsgruppe.
Rechtlich kommt es vor allem darauf an, ob Sie die anschließenden Zahlungen selbst autorisiert haben oder ob die Täter mit den erlangten Daten ohne Ihre Zustimmung gehandelt haben. Für nicht autorisierte Zahlungen sieht das Gesetz in § 675u BGB grundsätzlich eine Erstattungspflicht der Bank vor. Banken lehnen die Erstattung allerdings häufig mit dem Hinweis ab, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt.
Ob dieser Einwand trägt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind der konkrete Ablauf, die Gestaltung der Täuschung, das eingesetzte Freigabeverfahren und die Frage, was die Bank im Streitfall nachweisen kann. Genau das prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen.