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Weitere Betrugsformen

Identitätsdiebstahl: Wenn Fremde in Ihrem Namen Konten eröffnen oder bestellen

Wir unterstützen Sie dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren, den Missbrauch Ihrer Daten aufzuklären und Folgen für Ihre Bonität zu begrenzen.

Einordnung

Worum es geht

Typische Situationen und Warnzeichen

  • Sie erhalten Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben zu Bestellungen und Verträgen, die Sie nicht kennen.
  • Eine Bank schickt Ihnen Unterlagen, Karten oder Zugangsdaten zu einem Konto, das Sie nie eröffnet haben.
  • Ihr Konto zeigt Lastschriften von Unternehmen, mit denen Sie keine Geschäftsbeziehung haben.
  • Ein Kredit, Handyvertrag oder Ratenkauf wird unerwartet wegen angeblich schlechter Bonität abgelehnt.
  • In Ihrer SCHUFA-Auskunft stehen Konten, Anfragen oder Forderungen, die Sie nicht zuordnen können.
  • Sie haben im Rahmen eines Jobangebots ein Video-Ident-Verfahren durchgeführt und danach nichts mehr vom „Arbeitgeber“ gehört.
  • Polizei, Staatsanwaltschaft oder fremde Geschädigte wenden sich wegen Vorgängen an Sie, mit denen Sie nichts zu tun haben.

Sofortmaßnahmen

Was Sie jetzt tun können

Diese Schritte sind in den meisten Fällen sinnvoll – unabhängig davon, ob Sie uns beauftragen.

  1. Strafanzeige erstatten

    Zeigen Sie den Missbrauch Ihrer Daten bei der Polizei an und lassen Sie sich die Anzeige bestätigen. Das Aktenzeichen benötigen Sie regelmäßig als Nachweis gegenüber Unternehmen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien.

  2. Forderungen schriftlich bestreiten

    Widersprechen Sie jeder unberechtigten Forderung schriftlich und nachweisbar, mit Hinweis auf den Identitätsmissbrauch und die Strafanzeige. Zahlen Sie nicht „zur Sicherheit“ – eine Zahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden.

  3. Gerichtliche Post nicht liegen lassen

    Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. Andernfalls kann ein vollstreckbarer Titel entstehen, auch wenn die Forderung unberechtigt ist.

  4. Banken und Auskunfteien informieren

    Informieren Sie Ihre Bank sowie die Bank, bei der ein fremdes Konto auf Ihren Namen geführt wird. Melden Sie den Identitätsmissbrauch außerdem der SCHUFA und weiteren Auskunfteien und fordern Sie dort eine Datenkopie an.

  5. Zugänge absichern

    Ändern Sie Passwörter für E-Mail, Online-Banking und Kundenkonten und aktivieren Sie, wo möglich, eine Zwei-Faktor-Anmeldung. Ist Ihr Ausweis abhandengekommen, melden Sie den Verlust der zuständigen Behörde.

  6. Unsicher, was in Ihrem Fall zuerst zu tun ist?

Rechtliche Prüfung

Mögliche Prüfungsfelder

  • Abwehr unberechtigter Forderungen

    Wer sich auf einen Vertrag beruft, muss grundsätzlich darlegen und beweisen, dass dieser mit Ihnen zustande gekommen ist. Wir prüfen die geltend gemachten Forderungen und übernehmen auf Wunsch die Korrespondenz mit Unternehmen und Inkassodienstleistern.

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Über den Auskunftsanspruch lässt sich klären, welche Daten Unternehmen, Banken und Auskunfteien über Sie gespeichert haben, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Das ist oft der Schlüssel zur Aufklärung des Missbrauchs.

  • Berichtigung und Löschung falscher Einträge

    Beruhen Einträge bei Auskunfteien auf dem Identitätsmissbrauch, kommen Ansprüche auf Berichtigung oder Löschung in Betracht. Wir prüfen, gegenüber welchen Stellen diese geltend zu machen sind.

  • Auf Ihren Namen eröffnete Konten

    Wurde über ein Ident-Verfahren ein Konto eröffnet, prüfen wir Ihre Position gegenüber der Bank und gegenüber Dritten, die Geld auf dieses Konto überwiesen haben. Dabei sind auch mögliche eigene Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken einzuordnen.

  • Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

    Haben Unternehmen Ihre Daten unzureichend geschützt oder trotz Ihrer Hinweise fehlerhaft weiterverarbeitet, kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt vom Einzelfall ab.

Wer haften kann

Mögliche Anspruchsgegner

  • Unternehmen und Händler mit angeblichen Forderungen

    Gegenüber Unternehmen, die Forderungen aus nicht von Ihnen geschlossenen Verträgen erheben, steht die Abwehr im Vordergrund. Bei fortgesetzter Inanspruchnahme trotz Aufklärung kommen auch eigene Ansprüche in Betracht.

  • Inkassodienstleister

    Inkassounternehmen handeln im Auftrag des angeblichen Gläubigers. Auch ihnen gegenüber sollte die Forderung bestritten werden; bei unberechtigten Meldungen an Auskunfteien kommen Ansprüche auf Unterlassung und Berichtigung in Betracht.

  • Banken und Zahlungsdienstleister

    Wurde ein Konto oder Kredit auf Ihren Namen eingerichtet, kann geprüft werden, ob die Identitätsprüfung ordnungsgemäß erfolgt ist. Ob sich daraus Ansprüche ergeben, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

  • Auskunfteien

    Gegenüber der SCHUFA und anderen Auskunfteien kommen Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung und Löschung unrichtiger Daten in Betracht.

  • Täter

    Gegen die Täter bestehen dem Grunde nach Ersatzansprüche. Ihre Durchsetzung setzt voraus, dass die Verantwortlichen im Ermittlungsverfahren identifiziert werden.

Ob und gegen wen Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.

Beweise sichern

Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren

Löschen Sie nichts – auch nicht aus Ärger oder Scham. Für die erste Anfrage genügt Ihre Schilderung; Unterlagen können Sie nachreichen.

  • Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben zu den unbekannten Verträgen
  • Gerichtliche Schreiben (z. B. Mahnbescheid) mit Zustellungsumschlag
  • Schreiben von Banken zu nicht von Ihnen eröffneten Konten oder Krediten
  • Aktuelle Datenkopie der SCHUFA und weiterer Auskunfteien
  • Kontoauszüge mit unberechtigten Abbuchungen
  • Kommunikation zum angeblichen Jobangebot einschließlich Hinweisen zum Ident-Verfahren
  • Strafanzeige und Aktenzeichen der Polizei
  • Eigene Schreiben an Unternehmen mit Versandnachweis

Unsere Vorgehensweise

So begleiten wir Ihren Fall

  1. Schritt 1: Fall schildern

    Sie beschreiben uns über das Formular in wenigen Minuten, was passiert ist. Unterlagen können Sie später nachreichen.

  2. Schritt 2: Rechtliche Prüfung

    Wir sichten Ihre Angaben, ordnen den Sachverhalt ein und prüfen, gegen wen Ansprüche in Betracht kommen.

  3. Schritt 3: Strategie

    Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten – und entscheiden selbst, ob Sie uns beauftragen.

  4. Schritt 4: Vertretung

    Wir setzen die abgestimmte Strategie um: gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern und weiteren Beteiligten, notfalls vor Gericht.

FAQ

Häufige Fragen zu Identitätsdiebstahl

Allgemeine Hinweise – sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Grundsätzlich nicht: Aus einem Vertrag, den Sie nicht geschlossen haben, sind Sie nicht verpflichtet. Sie sollten die Forderung aber nicht ignorieren, sondern schriftlich bestreiten und auf die Strafanzeige hinweisen. Bei gerichtlichen Schreiben sind Fristen unbedingt einzuhalten.

Wissenszentrum

Mehr zu Warnungen

Fallprüfung

Schildern Sie uns, was passiert ist.

Wir prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Wir sind für Sie da.

Telefonisch, per E-Mail oder über die Fallprüfung – vertraulich und zunächst unverbindlich.

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