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Weitere Betrugsformen

Unberechtigter SCHUFA-Eintrag: Prüfung, Berichtigung und Löschung

Wir prüfen, ob ein Eintrag rechtmäßig gemeldet wurde, und welche Ansprüche auf Berichtigung, Löschung oder Schadensersatz in Betracht kommen.

Einordnung

Worum es geht

Typische Situationen und Warnzeichen

  • Ein Kredit, Mietvertrag, Ratenkauf oder Mobilfunkvertrag wird unerwartet mit Hinweis auf Ihre Bonität abgelehnt.
  • In Ihrer Datenkopie finden Sie Forderungen oder Verträge, die Sie nicht kennen.
  • Eine Forderung wurde gemeldet, obwohl Sie ihr zuvor widersprochen hatten.
  • Eine längst bezahlte Forderung ist nicht als erledigt gekennzeichnet.
  • Sie wurden vor der Meldung weder gemahnt noch auf eine mögliche Meldung an die Auskunftei hingewiesen.
  • Ihre Bank kündigt das Konto oder den Dispositionskredit und verweist auf eine verschlechterte Bonität.
  • Nach einem Identitätsdiebstahl tauchen fremde Konten, Anfragen oder Forderungen in Ihren Daten auf.

Sofortmaßnahmen

Was Sie jetzt tun können

Diese Schritte sind in den meisten Fällen sinnvoll – unabhängig davon, ob Sie uns beauftragen.

  1. Kostenlose Datenkopie anfordern

    Fordern Sie bei der SCHUFA und gegebenenfalls weiteren Auskunfteien die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Sie zeigt, welche Einträge gespeichert sind und welches Unternehmen sie gemeldet hat.

  2. Einträge sorgfältig prüfen

    Gleichen Sie jeden Eintrag mit Ihren eigenen Unterlagen ab: Kennen Sie den Vertragspartner, stimmt der Betrag, ist die Forderung bezahlt oder bestritten? Notieren Sie, was aus Ihrer Sicht unrichtig ist.

  3. Belege zusammenstellen

    Sammeln Sie Zahlungsnachweise, Ihren Schriftverkehr mit dem Gläubiger, Widerspruchsschreiben und – bei Identitätsmissbrauch – die Strafanzeige. Je besser der Sachverhalt belegt ist, desto gezielter lässt sich vorgehen.

  4. Eintrag schriftlich beanstanden

    Teilen Sie der Auskunftei und dem meldenden Unternehmen schriftlich mit, welche Angaben aus welchen Gründen falsch sind. Während der Prüfung kann ein Bestreitensvermerk beziehungsweise eine Einschränkung der Verarbeitung in Betracht kommen.

  5. Keine übereilten Zahlungen oder Anerkenntnisse

    Zahlen Sie eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Forderung nicht allein in der Hoffnung, dass der Eintrag dann verschwindet. Eine Zahlung führt nicht automatisch zur Löschung und kann die rechtliche Ausgangslage verändern.

  6. Unsicher, was in Ihrem Fall zuerst zu tun ist?

Rechtliche Prüfung

Mögliche Prüfungsfelder

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Wir werten die Datenkopie aus und fordern bei Bedarf ergänzende Auskünfte an – etwa dazu, wer den Eintrag gemeldet hat, auf welcher Grundlage und an wen die Daten weitergegeben wurden.

  • Rechtmäßigkeit der Meldung

    Die Meldung offener Forderungen ist an Voraussetzungen geknüpft. Wir prüfen unter anderem, ob die Forderung fällig und unbestritten war, ob ordnungsgemäß gemahnt und ob auf die mögliche Meldung hingewiesen wurde.

  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Sind gespeicherte Angaben unrichtig oder unvollständig – etwa ein falscher Betrag oder ein fehlender Erledigungsvermerk –, kommt ein Anspruch auf Berichtigung in Betracht.

  • Löschung nach Art. 17 DSGVO

    Wurden Daten unrechtmäßig verarbeitet oder ist ihre weitere Speicherung nicht mehr erforderlich, kommt ein Löschungsanspruch in Betracht. Ob und wann er besteht, hängt von der Art des Eintrags und vom Einzelfall ab.

  • Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

    Hat ein unberechtigter Eintrag zu einem materiellen oder immateriellen Schaden geführt, kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Voraussetzung ist unter anderem ein Verstoß gegen die DSGVO und ein darauf beruhender, darzulegender Schaden.

Wer haften kann

Mögliche Anspruchsgegner

  • Meldendes Unternehmen

    Das Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat – etwa eine Bank, ein Händler oder ein Telekommunikationsanbieter –, kommt als Anspruchsgegner für den Widerruf der Meldung und gegebenenfalls für Schadensersatz in Betracht.

  • Inkassodienstleister

    Wurde die Forderung von einem Inkassounternehmen gemeldet, kommt auch dieses als Anspruchsgegner in Betracht, insbesondere wenn die Forderung zuvor bestritten worden war.

  • SCHUFA und andere Auskunfteien

    Die Auskunftei ist für die von ihr gespeicherten Daten datenschutzrechtlich selbst verantwortlich. Ihr gegenüber kommen Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung und Löschung in Betracht.

  • Eigene Bank

    Beruht der Eintrag auf einem Streit mit der Bank, etwa über eine Kontoüberziehung oder eine Kreditkündigung, prüfen wir zusätzlich die zugrunde liegende Forderung und das Vorgehen der Bank.

Ob und gegen wen Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.

Beweise sichern

Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren

Löschen Sie nichts – auch nicht aus Ärger oder Scham. Für die erste Anfrage genügt Ihre Schilderung; Unterlagen können Sie nachreichen.

  • Aktuelle Datenkopie der SCHUFA und gegebenenfalls weiterer Auskunfteien
  • Ablehnungsschreiben zu Kredit, Mietvertrag oder anderen Verträgen
  • Vertrag, Rechnungen und Mahnungen zur gemeldeten Forderung
  • Zahlungsnachweise und Kontoauszüge
  • Eigene Widerspruchs- und Beschwerdeschreiben mit Versandnachweis
  • Antworten des Gläubigers, des Inkassounternehmens und der Auskunftei
  • Strafanzeige bei Identitätsmissbrauch
  • Nachweise über entstandene Nachteile (z. B. abgelehnte Finanzierung, höhere Kosten)

Unsere Vorgehensweise

So begleiten wir Ihren Fall

  1. Schritt 1: Fall schildern

    Sie beschreiben uns über das Formular in wenigen Minuten, was passiert ist. Unterlagen können Sie später nachreichen.

  2. Schritt 2: Rechtliche Prüfung

    Wir sichten Ihre Angaben, ordnen den Sachverhalt ein und prüfen, gegen wen Ansprüche in Betracht kommen.

  3. Schritt 3: Strategie

    Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten – und entscheiden selbst, ob Sie uns beauftragen.

  4. Schritt 4: Vertretung

    Wir setzen die abgestimmte Strategie um: gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern und weiteren Beteiligten, notfalls vor Gericht.

FAQ

Häufige Fragen zu SCHUFA-Eintrag

Allgemeine Hinweise – sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Sie können bei der SCHUFA eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Diese ist von der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft zu unterscheiden, die häufig prominenter angeboten wird. Die Datenkopie enthält die gespeicherten Einträge und die meldenden Stellen.

Wissenszentrum

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Fallprüfung

Schildern Sie uns, was passiert ist.

Wir prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Wir sind für Sie da.

Telefonisch, per E-Mail oder über die Fallprüfung – vertraulich und zunächst unverbindlich.

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