Auskunfteien wie die SCHUFA speichern Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Banken, Vermieter, Mobilfunkanbieter und Händler greifen darauf zurück, bevor sie Verträge abschließen. Ein negativer Eintrag kann deshalb spürbare Folgen haben: Ein Kredit wird abgelehnt, ein Konto gekündigt, eine Wohnung geht an andere Bewerber.
Nicht jeder Eintrag ist berechtigt. Fehler entstehen zum Beispiel, wenn eine Forderung gemeldet wird, obwohl sie bestritten war, wenn eine beglichene Forderung nicht als erledigt vermerkt ist, wenn Personen verwechselt werden oder wenn Unbekannte nach einem Identitätsdiebstahl Verträge in Ihrem Namen abgeschlossen haben. Auch Auseinandersetzungen mit der eigenen Bank führen nicht selten zu einer Meldung, deren Voraussetzungen zweifelhaft sind.
Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen wirksame Rechte: Auskunft über die gespeicherten Daten, Berichtigung unrichtiger Angaben und Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten. Wir prüfen, ob die Meldung rechtmäßig war, und machen Ihre Ansprüche gegenüber dem meldenden Unternehmen und der Auskunftei geltend.