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Konto & Zahlungen

Überweisungsbetrug: Wenn Geld auf ein fremdes Konto überwiesen wurde

Wir klären, ob die Überweisung rechtlich als autorisiert gilt, und prüfen mögliche Ansprüche gegen Empfänger, Banken und weitere Beteiligte.

Einordnung

Worum es geht

Typische Situationen und Warnzeichen

  • Sie haben eine Rechnung bezahlt und erfahren später, dass die Bankverbindung in der E-Mail oder im PDF manipuliert war.
  • Sie haben in einem Online-Shop per Vorkasse bestellt, die Ware kommt nicht und der Shop ist nicht mehr erreichbar.
  • Ein Anrufer hat sich als Angehöriger, Polizist oder Staatsanwalt ausgegeben und Sie zu einer eiligen Überweisung gedrängt.
  • Eine Nachricht von einer unbekannten Nummer („Hallo Mama, mein Handy ist kaputt“) hat Sie zu einer Zahlung veranlasst.
  • Ein angeblicher Vorgesetzter oder Geschäftspartner hat per E-Mail eine vertrauliche Eilüberweisung verlangt.
  • Der Empfängername auf der Rechnung passt nicht zum tatsächlichen Kontoinhaber oder das Konto wird im Ausland geführt.
  • Ihre Bank teilt mit, ein Rückruf sei erfolglos geblieben, weil das Geld bereits weitergeleitet wurde.

Sofortmaßnahmen

Was Sie jetzt tun können

Diese Schritte sind in den meisten Fällen sinnvoll – unabhängig davon, ob Sie uns beauftragen.

  1. Bank unverzüglich informieren und Rückruf veranlassen

    Melden Sie den Vorgang Ihrer Bank und bitten Sie um einen Überweisungsrückruf sowie um Kontaktaufnahme mit der Empfängerbank. Ein Erfolg ist nicht sicher, weil Gelder oft schnell abverfügt werden – der Versuch ist dennoch sinnvoll.

  2. Zugänge sichern

    Haben Sie im Zusammenhang mit dem Vorfall Zugangsdaten preisgegeben oder Software installiert, lassen Sie Online-Banking und Karten sperren – über Ihre Bank oder den Sperr-Notruf 116 116 – und ändern Sie Ihre Passwörter.

  3. Beweise sichern

    Sichern Sie Rechnungen, E-Mails samt Kopfzeilen, Chatverläufe, Shop-Seiten, Bestellbestätigungen und Anruflisten. Bei manipulierten Rechnungen ist auch die Originalrechnung des tatsächlichen Absenders wichtig.

  4. Strafanzeige erstatten

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und geben Sie die Empfänger-IBAN an. Über die Ermittlungen kann sich klären lassen, wer Inhaber des Empfängerkontos ist.

  5. Keine weiteren Zahlungen leisten

    Überweisen Sie kein weiteres Geld, auch nicht für angebliche Gebühren, Steuern oder „Rückholdienste“. Wer gegen Vorkasse die Rückbeschaffung Ihres Geldes verspricht, gehört nicht selten zu denselben Tätern.

  6. Unsicher, was in Ihrem Fall zuerst zu tun ist?

Rechtliche Prüfung

Mögliche Prüfungsfelder

  • Autorisiert oder nicht autorisiert?

    Wir klären zunächst, wer die Überweisung tatsächlich ausgelöst hat. Haben Sie selbst freigegeben, scheidet ein Anspruch aus § 675u BGB grundsätzlich aus. Haben dagegen Täter mit Ihren Daten oder per Fernzugriff gehandelt, kann die Zahlung nicht autorisiert sein – mit deutlich günstigeren Rechtsfolgen.

  • Rückruf und Rolle der Banken bei der Rückführung

    Wir prüfen, ob und wann ein Rückruf versucht wurde, wie die Empfängerbank reagiert hat und ob auf dem Empfängerkonto noch Guthaben vorhanden war. Ein Anspruch darauf, dass der Rückruf Erfolg hat, besteht allerdings nicht.

  • Ansprüche gegen den Empfänger

    Gegen den Inhaber des Empfängerkontos kommen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung in Betracht. Das gilt auch für Finanzagenten, die ihr Konto zur Verfügung gestellt haben – abhängig davon, was ihnen vorzuwerfen ist.

  • Warnpflichten und Empfängerüberprüfung

    Banken dürfen Überweisungen grundsätzlich anhand der IBAN ausführen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei objektiv massiven Verdachtsmomenten, kommt eine Warnpflicht in Betracht. Wir prüfen außerdem, ob ein Abgleich von Empfängername und IBAN stattgefunden hat und welche Hinweise Ihnen angezeigt wurden.

  • Manipulierte Rechnungen im Geschäftsverkehr

    Bei ausgetauschten Bankverbindungen stellt sich zusätzlich die Frage, ob die Forderung des echten Gläubigers noch besteht und wer das Risiko der Manipulation trägt. Das hängt unter anderem davon ab, in wessen Sphäre der Angriff stattgefunden hat.

Wer haften kann

Mögliche Anspruchsgegner

  • Inhaber des Empfängerkontos (Finanzagent)

    Ansprüche gegen den Kontoinhaber kommen in Betracht, wenn er sich ermitteln lässt. Ob sich eine Forderung wirtschaftlich durchsetzen lässt, hängt von seiner Zahlungsfähigkeit ab.

  • Ihre kontoführende Bank

    Bei selbst autorisierten Überweisungen haftet die eigene Bank grundsätzlich nicht auf Erstattung. Ansprüche kommen nur in Betracht, wenn die Zahlung doch nicht autorisiert war oder ausnahmsweise Warn- und Schutzpflichten verletzt wurden.

  • Empfängerbank

    Eine Haftung der Empfängerbank kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, etwa wenn sie trotz konkreter und massiver Hinweise auf einen Missbrauch des Kontos untätig geblieben ist.

  • Vertragspartner bei manipulierter Rechnung

    Wurde die Rechnung im Verantwortungsbereich des Absenders manipuliert, kann das Auswirkungen darauf haben, ob und in welchem Umfang Sie erneut zahlen müssen. Auch das ist eine Frage des Einzelfalls.

  • Die Täter

    Gegen die Täter bestehen grundsätzlich Schadensersatzansprüche. Realisierbar sind sie nur, wenn die Ermittlungen zu einer identifizierbaren Person führen.

Ob und gegen wen Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.

Beweise sichern

Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren

Löschen Sie nichts – auch nicht aus Ärger oder Scham. Für die erste Anfrage genügt Ihre Schilderung; Unterlagen können Sie nachreichen.

  • Überweisungsbeleg mit Empfängername, IBAN, Betrag, Datum und Uhrzeit
  • Kontoauszüge zu den betroffenen Zahlungen
  • Rechnung oder Zahlungsaufforderung, bei Manipulation auch die Originalrechnung
  • E-Mails mit Kopfzeilen, Chatverläufe und SMS
  • Screenshots des Shops, Bestellbestätigung und Impressum
  • Anrufliste mit Rufnummern, Datum und Uhrzeit
  • Schriftverkehr mit der Bank zum Rückruf und dessen Ergebnis
  • Strafanzeige und Aktenzeichen

Unsere Vorgehensweise

So begleiten wir Ihren Fall

  1. Schritt 1: Fall schildern

    Sie beschreiben uns über das Formular in wenigen Minuten, was passiert ist. Unterlagen können Sie später nachreichen.

  2. Schritt 2: Rechtliche Prüfung

    Wir sichten Ihre Angaben, ordnen den Sachverhalt ein und prüfen, gegen wen Ansprüche in Betracht kommen.

  3. Schritt 3: Strategie

    Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten – und entscheiden selbst, ob Sie uns beauftragen.

  4. Schritt 4: Vertretung

    Wir setzen die abgestimmte Strategie um: gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern und weiteren Beteiligten, notfalls vor Gericht.

FAQ

Häufige Fragen zu Überweisungsbetrug

Allgemeine Hinweise – sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Das hängt vom Einzelfall ab, und bei selbst ausgeführten Überweisungen sind die rechtlichen Möglichkeiten enger als bei fremden Zugriffen auf das Konto. Ein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegen die eigene Bank besteht hier grundsätzlich nicht. Wir prüfen, ob andere Ansatzpunkte bestehen – eine Garantie können wir nicht geben.

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Fallprüfung

Schildern Sie uns, was passiert ist.

Wir prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Wir sind für Sie da.

Telefonisch, per E-Mail oder über die Fallprüfung – vertraulich und zunächst unverbindlich.

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