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Phishing

Grobe Fahrlässigkeit beim Online-Banking: Worauf es im Streit mit der Bank ankommt

  • Autor: Manfred Kühn
  • Veröffentlicht am
  • 4 Min. Lesezeit
Abstrakte Illustration zum Thema grobe Fahrlässigkeit beim Online-Banking: stilisierte Waage neben einem Smartphone mit Freigabe-Symbol

Lehnt die Bank die Erstattung nach einem Betrugsfall ab, beruft sie sich meist auf grobe Fahrlässigkeit. Was der Begriff bedeutet, wer ihn beweisen muss und welche Umstände zählen.

Häufige Fragen

Nein, die Ablehnung gibt zunächst nur die Einschätzung der Bank wieder. Die Bank muss die Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich eine grobe Pflichtverletzung ergeben soll. Ob ihr das gelingt, lässt sich nur anhand des konkreten Ablaufs beurteilen.

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Über den Autor

Manfred Kühn

Rechtsanwalt · Steuerrecht

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