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Geldanlage & Trading

Anlage- und Investmentbetrug: Ansprüche prüfen lassen

Wir prüfen, ob hinter Ihrer Geldanlage ein Betrug steht, wer dafür rechtlich in Betracht kommt und welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sein können.

Einordnung

Worum es geht

Typische Situationen und Warnzeichen

  • Es werden Renditen oder Zinsen zugesagt, die deutlich über dem marktüblichen Niveau liegen – angeblich ohne nennenswertes Risiko.
  • Sie werden unter Zeitdruck gesetzt, etwa mit dem Hinweis auf ein nur kurz verfügbares Kontingent.
  • Für das Angebot gibt es keinen Verkaufsprospekt und kein Informationsblatt, oder die Unterlagen bleiben vage.
  • Der Anbieter ist in der Unternehmensdatenbank der BaFin nicht verzeichnet oder die BaFin hat vor ihm gewarnt.
  • Das Geld soll auf ein Konto im Ausland oder auf das Konto einer Ihnen unbekannten Person oder Firma überwiesen werden.
  • Zinsen oder Ausschüttungen bleiben aus, und Nachfragen werden mit wechselnden Begründungen beantwortet.
  • Für neu geworbene Anleger werden Ihnen Prämien oder Provisionen in Aussicht gestellt.

Sofortmaßnahmen

Was Sie jetzt tun können

Diese Schritte sind in den meisten Fällen sinnvoll – unabhängig davon, ob Sie uns beauftragen.

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten

    Zahlen Sie nicht nach – weder zur „Sicherung“ der bisherigen Anlage noch für Gebühren, Steuern oder eine angebliche Auszahlungsfreigabe. Unterschreiben Sie vorerst auch keine neuen Vereinbarungen.

  2. Bank informieren

    Setzen Sie Ihre Bank zeitnah in Kenntnis und fragen Sie nach der Möglichkeit eines Überweisungsrückrufs. Ob ein Rückruf Erfolg hat, hängt unter anderem davon ab, ob das Geld beim Empfänger noch vorhanden ist.

  3. Unterlagen und Kommunikation sichern

    Bewahren Sie Verträge, Prospekte, Werbematerial, E-Mails und Zahlungsbelege vollständig auf. Fertigen Sie Screenshots der Website und eines etwaigen Kundenportals an, solange diese erreichbar sind.

  4. Anbieter überprüfen

    Prüfen Sie die Unternehmensdatenbank und die Warnmeldungen der BaFin. Auch die Verbraucherzentralen informieren über bekannte Maschen. Das Ergebnis hilft bei der Einordnung, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung.

  5. Strafanzeige erstatten

    Eine Anzeige ist bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache möglich. Gibt es weitere Geschädigte, können gebündelte Ermittlungen zusätzliche Erkenntnisse über Verantwortliche und Geldflüsse bringen.

  6. Unsicher, was in Ihrem Fall zuerst zu tun ist?

Rechtliche Prüfung

Mögliche Prüfungsfelder

  • Deliktische Ansprüche wegen Täuschung

    Wurden Sie über die Anlage, ihre Risiken oder die Verwendung des Geldes getäuscht, kommen Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Je nach Gestaltung kann auch Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) eine Rolle spielen.

  • Erlaubnis- und Prospektpflichten

    Einlagengeschäfte, Anlagevermittlung und viele weitere Tätigkeiten bedürfen einer Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG; für zahlreiche Anlageprodukte besteht zudem eine Prospektpflicht. Wir prüfen, ob gegen diese Vorgaben verstoßen wurde und welche Ansprüche sich daraus ergeben können.

  • Haftung von Vermittlern und Beratern

    Wurde die Anlage durch einen Vermittler oder Berater empfohlen, prüfen wir, ob dieser das Angebot mit der gebotenen Sorgfalt auf Plausibilität geprüft und zutreffend über Risiken informiert hat. Bei Pflichtverletzungen kommt Schadensersatz in Betracht.

  • Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister

    Wir prüfen, ob ein beteiligtes Kreditinstitut im Einzelfall Warn- oder Sorgfaltspflichten verletzt hat, etwa bei konkreten, erkennbaren Verdachtsmomenten. Eine solche Haftung ist an enge Voraussetzungen geknüpft.

  • Rückforderung gegen Zahlungsempfänger

    Ist das Geld auf Konten Dritter geflossen, können gegen die Kontoinhaber Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder unerlaubter Handlung bestehen. Ist der Anbieter insolvent, kommt außerdem die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren in Betracht.

Wer haften kann

Mögliche Anspruchsgegner

  • Anbieter, Initiatoren und handelnde Personen

    Die Gesellschaft hinter dem Angebot sowie deren Geschäftsführer und Hinterleute kommen als Anspruchsgegner in Betracht. Sind sie nicht zu ermitteln, vermögenslos oder im Ausland ansässig, ist die Durchsetzung allerdings oft schwierig.

  • Vermittler und Berater

    Wer die Anlage empfohlen oder vermittelt hat, kommt in Betracht, wenn Prüf- oder Aufklärungspflichten verletzt wurden. Vermittler sind häufig im Inland ansässig und namentlich bekannt.

  • Kontoinhaber und Finanzagenten

    Inhaber der Konten, auf die Ihre Zahlungen geflossen sind, kommen für Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche in Betracht – abhängig davon, welche Rolle sie hatten und was sie wussten oder hätten erkennen müssen.

  • Beteiligte Banken und Zahlungsdienstleister

    Im Einzelfall kann auch ein beteiligtes Institut in Betracht kommen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch gab und diese unbeachtet blieben. Das ist stets gesondert zu prüfen.

Ob und gegen wen Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.

Beweise sichern

Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren

Löschen Sie nichts – auch nicht aus Ärger oder Scham. Für die erste Anfrage genügt Ihre Schilderung; Unterlagen können Sie nachreichen.

  • Verträge, Zeichnungsscheine und Vertragsbestätigungen
  • Prospekte, Broschüren, Informationsblätter und sonstiges Werbematerial
  • Überweisungsbelege und Kontoauszüge zu allen Ein- und Auszahlungen
  • E-Mails, Briefe, Chatverläufe und Notizen zu Telefonaten
  • Namen und Kontaktdaten von Vermittlern und Ansprechpartnern
  • Screenshots der Website, des Impressums und eines etwaigen Kundenportals
  • Angaben zu den Empfängerkonten (IBAN, Kontoinhaber, Bank)
  • Strafanzeige mit Aktenzeichen und Schriftverkehr mit der eigenen Bank

Unsere Vorgehensweise

So begleiten wir Ihren Fall

  1. Schritt 1: Fall schildern

    Sie beschreiben uns über das Formular in wenigen Minuten, was passiert ist. Unterlagen können Sie später nachreichen.

  2. Schritt 2: Rechtliche Prüfung

    Wir sichten Ihre Angaben, ordnen den Sachverhalt ein und prüfen, gegen wen Ansprüche in Betracht kommen.

  3. Schritt 3: Strategie

    Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten – und entscheiden selbst, ob Sie uns beauftragen.

  4. Schritt 4: Vertretung

    Wir setzen die abgestimmte Strategie um: gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern und weiteren Beteiligten, notfalls vor Gericht.

FAQ

Häufige Fragen zu Anlagebetrug

Allgemeine Hinweise – sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Das hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, welche Beteiligten sich feststellen lassen und ob dort Vermögen vorhanden ist. Eine Garantie gibt es nicht. Wir prüfen die in Betracht kommenden Ansprüche und besprechen mit Ihnen offen, welche Schritte wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.

Wissenszentrum

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Fallprüfung

Schildern Sie uns, was passiert ist.

Wir prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Wir sind für Sie da.

Telefonisch, per E-Mail oder über die Fallprüfung – vertraulich und zunächst unverbindlich.

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