Anlagebetrug hat viele Erscheinungsformen: angebliche Festgeld- oder Tagesgeldangebote mit auffallend hohen Zinsen, Beteiligungen an Unternehmen oder Projekten, die es so nicht gibt, vorbörsliche Aktien, Edelmetall- oder Immobilienmodelle sowie Schneeballsysteme, bei denen Ausschüttungen aus dem Geld neuer Anleger stammen. Der Kontakt entsteht häufig über Vergleichsseiten, Werbeanzeigen, Anrufe oder Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis.
Die Anbieter treten professionell auf, verwenden hochwertige Unterlagen und teils Namen, die bekannten Instituten ähneln. Anfangs werden mitunter kleinere Beträge ausgezahlt, um Vertrauen zu schaffen. Dass etwas nicht stimmt, zeigt sich oft erst, wenn Zinsen ausbleiben, eine Kündigung nicht bearbeitet wird oder der Anbieter nicht mehr erreichbar ist.
Wer die Anlage konzipiert hat, ist für Geschädigte meist nicht greifbar oder sitzt im Ausland; eine Durchsetzung unmittelbar gegen diese Personen ist deshalb oft schwierig. Eine rechtliche Prüfung richtet den Blick daher auch auf weitere Beteiligte – etwa Vermittler, Kontoinhaber oder Zahlungsdienstleister. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.