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Geldanlage & Trading

Broker-Betrug: Wenn der Online-Broker nicht auszahlt

Wenn ein vermeintlicher Broker Auszahlungen verweigert, ordnen wir den Sachverhalt rechtlich ein und prüfen mögliche Ansprüche gegen alle in Betracht kommenden Beteiligten.

Einordnung

Worum es geht

Typische Situationen und Warnzeichen

  • Auszahlungen werden von immer neuen Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen abhängig gemacht.
  • Ein persönlicher „Kontomanager“ drängt wiederholt zu weiteren und höheren Einzahlungen.
  • Der Anbieter ist in der Unternehmensdatenbank der BaFin nicht zu finden oder die BaFin hat bereits vor ihm gewarnt.
  • Das Impressum fehlt, ist unvollständig oder nennt lediglich eine Briefkastenadresse im Ausland.
  • Einzahlungen sollen auf Konten wechselnder Privatpersonen oder Firmen, häufig im Ausland, oder in Kryptowährungen geleistet werden.
  • Sie wurden gebeten, eine Fernzugriffs-Software zu installieren, damit man Ihnen bei Überweisungen „helfen“ kann.
  • Nach Ihrer Auszahlungsanfrage wird das Kundenkonto gesperrt oder der Ansprechpartner ist nicht mehr erreichbar.

Sofortmaßnahmen

Was Sie jetzt tun können

Diese Schritte sind in den meisten Fällen sinnvoll – unabhängig davon, ob Sie uns beauftragen.

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten

    Überweisen Sie kein weiteres Geld – auch nicht für angebliche Gebühren, Steuern oder Freischaltungen. Solche Forderungen dienen in diesen Konstellationen regelmäßig nur dazu, weitere Zahlungen zu erlangen.

  2. Bank oder Kartenanbieter informieren

    Schildern Sie Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkarteninstitut zeitnah den Sachverhalt und fragen Sie nach einem Überweisungsrückruf oder einer Kartenreklamation. Ob das gelingt, hängt unter anderem vom Zeitpunkt und vom Zahlungsweg ab.

  3. Beweise sichern

    Speichern Sie Screenshots des Kundenkontos, Chatverläufe, E-Mails und Zahlungsbelege. Websites und Kundenkonten solcher Anbieter werden häufig ohne Vorankündigung abgeschaltet.

  4. Fernzugriffs-Software entfernen und Zugänge ändern

    Wurde ein Fernwartungsprogramm installiert, deinstallieren Sie es und ändern Sie anschließend die Passwörter für Online-Banking und E-Mail-Konten. Lassen Sie das Gerät im Zweifel fachkundig überprüfen.

  5. Strafanzeige erstatten

    Eine Anzeige ist bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes möglich. Das Aktenzeichen kann für die weitere Kommunikation mit Banken und für eine spätere Akteneinsicht hilfreich sein.

  6. Unsicher, was in Ihrem Fall zuerst zu tun ist?

Rechtliche Prüfung

Mögliche Prüfungsfelder

  • Erlaubnispflicht und Aufsicht

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringt, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Wir prüfen, ob eine solche Erlaubnis vorlag und welche Folgen ihr Fehlen für mögliche Schadensersatzansprüche haben kann.

  • Deliktische Ansprüche gegen die Verantwortlichen

    Bei einer Täuschung über den Handel oder die Auszahlungsbereitschaft kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Entscheidend ist, ob sich die Verantwortlichen identifizieren lassen und ob ein Zugriff auf Vermögen realistisch erscheint.

  • Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister

    Wir prüfen, ob Zahlungen ohne Ihre Autorisierung ausgeführt wurden oder ob ein beteiligtes Institut im Einzelfall Warn- und Sorgfaltspflichten verletzt hat. Bei Kartenzahlungen kann zudem ein Reklamationsverfahren nach den Regeln des Kartenanbieters in Betracht kommen.

  • Rückforderung gegen Zahlungsempfänger

    Häufig fließt das Geld nicht an den angeblichen Broker selbst, sondern auf Konten Dritter. Gegen diese Kontoinhaber können – abhängig vom Einzelfall – Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder aus unerlaubter Handlung bestehen.

  • Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren

    Als Geschädigte können Sie über einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Daraus können sich Hinweise auf Kontoinhaber, Zahlungswege oder gesicherte Vermögenswerte ergeben, die für zivilrechtliche Schritte von Bedeutung sind.

Wer haften kann

Mögliche Anspruchsgegner

  • Betreiber der Plattform

    Die hinter der Plattform stehenden Personen und Gesellschaften kommen als Anspruchsgegner in Betracht. In der Praxis sind sie jedoch oft nicht zu ermitteln oder sitzen in Staaten, in denen sich Forderungen nur schwer durchsetzen lassen.

  • Beteiligte Banken und Zahlungsdienstleister

    Die eigene Bank, die Empfängerbank oder ein eingeschalteter Zahlungsdienstleister kann im Einzelfall in Betracht kommen, etwa bei nicht autorisierten Zahlungen oder wenn konkrete Verdachtsmomente unbeachtet geblieben sind. Eine Haftung besteht nicht automatisch und bedarf einer genauen Prüfung.

  • Kontoinhaber und Finanzagenten

    Personen oder Firmen, die ihre Konten für die Weiterleitung der Gelder zur Verfügung gestellt haben, sind häufig identifizierbar und teils im Inland ansässig. Gegen sie kommen Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche in Betracht.

  • Vermittler und Werbepartner

    Wer Anleger gezielt an die Plattform herangeführt oder angeworben hat, kann je nach Rolle und Kenntnisstand ebenfalls in Betracht kommen. Das setzt voraus, dass sich die Beteiligung konkret nachweisen lässt.

Ob und gegen wen Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.

Beweise sichern

Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren

Löschen Sie nichts – auch nicht aus Ärger oder Scham. Für die erste Anfrage genügt Ihre Schilderung; Unterlagen können Sie nachreichen.

  • Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Kreditkartenabrechnungen zu allen Zahlungen
  • E-Mails, Chatverläufe und Messenger-Nachrichten mit dem Anbieter
  • Screenshots des Kundenkontos mit Kontoständen und Transaktionsübersicht
  • Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Ansprechpartner
  • Internetadresse der Plattform sowie Screenshots von Website und Impressum
  • Vertragsunterlagen, Geschäftsbedingungen und etwaige „Auszahlungsbescheide“
  • Angaben zu Empfängerkonten (IBAN, Kontoinhaber) oder Wallet-Adressen
  • Strafanzeige mit Aktenzeichen und Schriftverkehr mit der eigenen Bank

Unsere Vorgehensweise

So begleiten wir Ihren Fall

  1. Schritt 1: Fall schildern

    Sie beschreiben uns über das Formular in wenigen Minuten, was passiert ist. Unterlagen können Sie später nachreichen.

  2. Schritt 2: Rechtliche Prüfung

    Wir sichten Ihre Angaben, ordnen den Sachverhalt ein und prüfen, gegen wen Ansprüche in Betracht kommen.

  3. Schritt 3: Strategie

    Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten – und entscheiden selbst, ob Sie uns beauftragen.

  4. Schritt 4: Vertretung

    Wir setzen die abgestimmte Strategie um: gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern und weiteren Beteiligten, notfalls vor Gericht.

FAQ

Häufige Fragen zu Broker-Betrug

Allgemeine Hinweise – sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vom Einzelfall ab – etwa vom Zahlungsweg, vom Zeitablauf und davon, welche Beteiligten sich feststellen lassen. Eine Garantie kann niemand seriös geben. Wir prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen, und schätzen die Aussichten offen ein.

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Fallprüfung

Schildern Sie uns, was passiert ist.

Wir prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Wir sind für Sie da.

Telefonisch, per E-Mail oder über die Fallprüfung – vertraulich und zunächst unverbindlich.

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