Erste Schritte
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, informieren Sie umgehend Ihre Bank oder den Kartenherausgeber und lassen Sie betroffene Zugänge sperren. Sichern Sie Belege, Chatverläufe und Screenshots und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Danach ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt davon ab, wie die Zahlungen zustande kamen, wer beteiligt war und ob ein Anspruchsgegner greifbar ist. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen offen, welche Möglichkeiten wir sehen – eine Garantie gibt es nicht.
Ja. Die Täter gehen professionell und arbeitsteilig vor, und betroffen sind Menschen aller Berufs- und Altersgruppen. Für die rechtliche Bewertung kommt es nicht darauf an, ob man sich im Nachhinein Vorwürfe macht, sondern auf den konkreten Ablauf.
Ja. Nicht autorisierte Zahlungen müssen der Bank unverzüglich nach Kenntnis angezeigt werden; spätestens 13 Monate nach der Belastung sind Ansprüche in der Regel ausgeschlossen. Daneben gelten Verjährungsfristen. Je früher geprüft wird, desto mehr Handlungsoptionen bleiben.
Fallprüfung und Ablauf
Sie schildern uns Ihren Fall über das Online-Formular. Wir sichten Ihre Angaben und melden uns mit einer ersten Einschätzung, ob und wie wir Sie unterstützen können. Erst wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, entsteht ein Mandatsverhältnis.
Nein. Eine Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und verpflichtet Sie zu nichts. Ihre Angaben behandeln wir in jedem Fall vertraulich.
Hilfreich sind Kontoauszüge und Zahlungsbelege, die Kommunikation mit den Tätern oder der Plattform, Screenshots des Kundenkontos sowie der Schriftverkehr mit Ihrer Bank. Für die erste Anfrage genügt eine kurze Schilderung – Unterlagen können Sie nachreichen.
Nein. Die gesamte Bearbeitung ist digital und telefonisch möglich. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit; persönliche Termine sind nach Vereinbarung in der Kanzlei in Aschersleben möglich.
Kosten
Die Ersteinschätzung Ihrer Anfrage ist kostenlos. Wenn wir eine weitere Tätigkeit für sinnvoll halten, informieren wir Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer mit Ihnen getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Das hängt von Ihrem Vertrag ab; bei Kapitalanlagen bestehen häufig Ausschlüsse, im Streit mit der Bank um nicht autorisierte Zahlungen kann dagegen Deckung bestehen. Auf Wunsch stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.
Seriosität und Sicherheit
Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragen – dort finden Sie auch Rechtsanwalt Manfred Kühn. Eine seriöse Kanzlei nimmt nicht unaufgefordert Kontakt zu Betrugsopfern auf, verspricht keinen Erfolg und verlangt keine Vorauszahlung in Kryptowährung oder per Geldtransferdienst.
Hier ist große Vorsicht geboten. Häufig melden sich dieselben oder andere Täter erneut und geben sich als Anwälte, Behörden oder Rückholdienste aus. Zahlen Sie nichts im Voraus und lassen Sie das Angebot prüfen.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Fallprüfung
Schildern Sie uns, was passiert ist.
Wir prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis.