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Bank

Muss die Bank bei auffälligen Überweisungen warnen?

  • Autor: Manfred Kühn
  • Veröffentlicht am
  • 3 Min. Lesezeit
Abstrakte Illustration zum Thema Warnpflichten der Bank: stilisiertes Bankgebäude mit Hinweissymbol über einer Reihe von Zahlungsströmen

Banken führen Überweisungen grundsätzlich ohne inhaltliche Prüfung aus. Nur in Ausnahmefällen müssen sie Kunden vor einem drohenden Schaden warnen. Eine Einordnung der Voraussetzungen.

Häufige Fragen

Grundsätzlich nicht. Die Bank ist verpflichtet, autorisierte Aufträge auszuführen, und muss deren Hintergrund nicht prüfen. Eine Pflicht zur Warnung oder Rückfrage nimmt die Rechtsprechung nur bei massiven Verdachtsmomenten an.

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Über den Autor

Manfred Kühn

Rechtsanwalt · Steuerrecht

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