Zahlungen auf der Blockchain sind öffentlich einsehbar – wer hinter einer Wallet steht, verrät sie jedoch nicht. Was eine Nachverfolgung leisten kann, welche Rolle regulierte Kryptobörsen spielen und wo die Grenzen liegen.
Wer durch einen Betrug Bitcoin oder andere Kryptowerte verloren hat, hört oft zwei gegensätzliche Aussagen: Kryptowährungen seien völlig anonym und das Geld daher unauffindbar – oder jede Transaktion sei für immer gespeichert und die Täter ließen sich leicht ermitteln. Beides trifft in dieser Form nicht zu.
Die Wirklichkeit liegt dazwischen. Der Weg der Kryptowerte lässt sich häufig ein gutes Stück weit verfolgen. Schwieriger ist die Frage, welche Person hinter einer Adresse steht und ob sich daraus ein durchsetzbarer Anspruch ergibt.
Öffentlich einsehbar, aber pseudonym
Bei den meisten verbreiteten Kryptowährungen werden Transaktionen in einem öffentlichen Register gespeichert, der Blockchain. Jede Übertragung ist dort dauerhaft mit Absenderadresse, Empfängeradresse, Betrag und Zeitpunkt verzeichnet und kann über frei zugängliche Blockchain-Explorer eingesehen werden.
Namen enthält dieses Register nicht. Eine Wallet-Adresse ist eine Zeichenfolge, die sich ohne Identitätsnachweis in beliebiger Zahl erzeugen lässt. Man spricht deshalb von Pseudonymität: Sichtbar ist, dass ein Betrag von einer Adresse zur nächsten gewandert ist, nicht aber, wem diese Adressen gehören.
Was eine Nachverfolgung leisten kann
Ausgehend von der Transaktion des Geschädigten lässt sich nachzeichnen, über welche Adressen die Kryptowerte weitergeleitet wurden. Ermittlungsbehörden und spezialisierte Dienstleister nutzen dafür Analysewerkzeuge, die Zahlungsströme darstellen und Adressen bekannten Diensten zuordnen können. Aufschlussreich ist vor allem der Punkt, an dem die Werte bei einer Kryptobörse oder einem anderen Dienstleister eingehen.
Täter kennen diese Möglichkeiten und erschweren die Analyse gezielt: Beträge werden aufgeteilt, über viele Zwischenadressen geleitet, in andere Kryptowerte getauscht oder über Dienste geschickt, die Zahlungsströme verschleiern. Mit jedem dieser Schritte wird die Zuordnung unsicherer, und nicht jede Spur führt zu einem greifbaren Ergebnis.
Die Rolle regulierter Kryptobörsen
Wer Kryptowerte in Euro oder eine andere staatliche Währung umtauschen will, ist meist auf eine Handelsplattform angewiesen. Anbieter, die in der Europäischen Union reguliert sind, unterliegen geldwäscherechtlichen Pflichten und müssen ihre Kunden identifizieren. Führt die Spur zu einem solchen Anbieter, existieren dort in der Regel Daten zur Person, die das Empfängerkonto eröffnet hat.
An Privatpersonen geben die Anbieter diese Daten allerdings üblicherweise nicht heraus. Auskunft erhalten in erster Linie Strafverfolgungsbehörden, die zudem Guthaben sichern lassen können, solange es noch vorhanden ist. Deshalb sind eine zügige Strafanzeige und vollständige Transaktionsdaten wichtig. Geschädigte können über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und so gegebenenfalls von den Erkenntnissen erfahren.
Welche Daten Betroffene sichern sollten
- Transaktionskennungen (Transaktions-ID oder Hash) aller Überweisungen an die Täter
- die eigene Absenderadresse und die Empfängeradressen, möglichst als kopierbarer Text und nicht nur als Bildschirmfoto
- Datum, Uhrzeit, Betrag und Art des Kryptowerts
- Kontoauszüge und Transaktionsübersichten der eigenen Kryptobörse sowie Belege über den vorherigen Kauf mit Euro
- Chatverläufe, E-Mails, Internetadressen der Plattform und Bildschirmfotos des dortigen Kontos
Sinnvoll ist außerdem, den eigenen Anbieter, über den die Kryptowerte gekauft und versendet wurden, über den Betrugsverdacht zu informieren.
Rechtliche Einordnung und Grenzen
Rechtlich bestehen gegen die Täter regelmäßig Schadensersatzansprüche, insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und aus § 826 BGB. Durchsetzen lassen sie sich aber nur gegen eine Person, die bekannt und erreichbar ist und über Vermögen verfügt. Die Nachverfolgung ist deshalb kein Selbstzweck: Sie ist ein Hilfsmittel, um Ansatzpunkte für Ermittlungen, Sicherungsmaßnahmen oder Ansprüche gegen identifizierbare Beteiligte zu finden. Ob sich der damit verbundene Aufwand lohnt, hängt von der Schadenshöhe, dem Zeitablauf und dem erkennbaren Zahlungsweg ab.
Fazit
Krypto-Transaktionen sind nachvollziehbar, aber nicht ohne Weiteres einer Person zuzuordnen. Die besten Aussichten bestehen, wenn die Spur zu einem regulierten Anbieter mit Identitätsprüfung führt und die Behörden früh eingeschaltet werden. Eine Rückführung der Werte ist möglich, aber keineswegs sicher – das sollte offen gesagt werden. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Ja, mit der Transaktionskennung oder der Empfängeradresse lassen sich die Buchungen in einem öffentlichen Blockchain-Explorer aufrufen. Sie sehen dort die weiteren Adressen und Beträge, nicht aber die Personen dahinter. Für eine belastbare Auswertung sind meist spezielle Analysewerkzeuge und Erfahrung nötig.
Nein, eine bestätigte Transaktion auf der Blockchain kann technisch nicht storniert werden. Eine Rückführung setzt voraus, dass der Empfänger die Werte zurücküberträgt oder dass Guthaben bei einem Dienstleister gesichert und später herausgegeben wird. Das gelingt nur in einem Teil der Fälle.
In der Regel nicht unmittelbar, da die Anbieter an Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten gebunden sind. Auskünfte erhalten vor allem die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens. Über eine anwaltlich beantragte Akteneinsicht können Geschädigte gegebenenfalls von den Ergebnissen erfahren.
