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Quantum AI: FMA warnt vor Angeboten – was Anleger jetzt wissen sollten

  • Autor: Manfred Kühn
  • Veröffentlicht am
  • 2 Min. Lesezeit
Abstrakte Illustration zur Warnung der FMA vor Angeboten von Quantum AI

Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat am 10. August 2026 vor Angeboten von „Quantum AI“ gewarnt – verbreitet über eine Website, deren Adresse mit dem Markennamen nichts zu tun hat. Was belegt ist, warum ähnliche Namen nicht gleichgesetzt werden dürfen und welche Schritte Betroffene prüfen sollten.

Häufige Fragen

Dieser Beitrag trifft dazu keine eigene Bewertung. Belegt ist die Warnung der FMA vom 10. August 2026, wonach der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung für Österreich verfügt. Für Ihre Situation kommt es auf den konkreten Ablauf und Ihre Unterlagen an.

Portrait von Rechtsanwalt Manfred Kühn

Über den Autor

Manfred Kühn

Rechtsanwalt · Steuerrecht

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