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Primary Markets: FMA-Warnung – Standorte in Wien, Berlin und Zürich angegeben

  • Autor: Manfred Kühn
  • Veröffentlicht am
  • 2 Min. Lesezeit
Abstrakte Illustration zur Warnung der FMA vor Angeboten von Primary Markets

Am 25. August 2026 hat die FMA vor Angeboten von Primary Markets (primary-markets.com) gewarnt. Der Anbieter nannte Standorte in allen drei DACH-Ländern. Was belegt ist, was das für Anleger in Deutschland bedeutet und welche Schritte Betroffene prüfen sollten.

Häufige Fragen

Die FMA ist für Österreich zuständig; ihre Feststellung betrifft die fehlende Berechtigung dort. Für Deutschland ist maßgeblich, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin verzeichnet ist. Unabhängig davon ist eine Warnung einer Aufsichtsbehörde ein ernst zu nehmendes Signal.

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Manfred Kühn

Rechtsanwalt · Steuerrecht

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