Die FMA hat am 21. August 2026 vor Angeboten von Capital Equity Markets gewarnt. Der Anbieter gab Standorte in London, Berlin und Wien an. Was die Behörde veröffentlicht hat und welche Schritte Betroffene jetzt prüfen sollten.
Unter dem Namen „Capital Equity Markets“ wurden über die Website capitalequity-markets.com Finanzdienstleistungen beworben. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat dazu im August 2026 eine Warnung veröffentlicht. Dieser Beitrag fasst die belegten Fakten zusammen und erklärt, worauf es für Betroffene jetzt ankommt.
Was die FMA veröffentlicht hat
Am 21. August 2026 warnte die FMA vor Angeboten der „Capital Equity Markets“ (capitalequity-markets.com). Nach der Veröffentlichung ist der Anbieter nicht berechtigt, die beworbenen Finanzdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Der Anbieter gab laut FMA Standorte in London, Berlin und Wien an.
Angegebene Standorte sind keine geprüften Geschäftsadressen. Bei Anbietern ohne Erlaubnis dienen prestigeträchtige Adressen in Finanzmetropolen häufig dazu, Seriosität zu vermitteln. Ob an den genannten Orten tatsächlich Büros bestehen, ist nicht belegt.
Woran Anleger unseriöse Broker-Angebote erkennen
Folgende Merkmale sind allgemeine Warnzeichen bei Online-Brokern und keine Tatsachenbehauptung zu einem bestimmten Anbieter:
- Keine Erlaubnis einer Aufsichtsbehörde – oder eine Behauptung, die sich in den amtlichen Datenbanken nicht bestätigen lässt.
- Kontaktaufnahme ausschließlich über Telefon und Messenger durch wechselnde „Berater“; Druck zu schnellen Nachzahlungen.
- Einzahlungen auf Konten Dritter, häufig im Ausland, oder in Kryptowährung.
- Angezeigte Gewinne, die sich nicht auszahlen lassen; Auszahlungen werden an Gebühren, Steuern oder Mindestumsätze geknüpft.
- Angebliche Standorte in mehreren Finanzmetropolen ohne nachprüfbare Registereinträge.
Was Betroffene jetzt tun können
- Keine weiteren Zahlungen leisten, insbesondere keine Vorabzahlungen für Auszahlungen.
- Alle Unterlagen sichern: Verträge, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Chatverläufe, E-Mails und Screenshots des Kundenkontos.
- Die eigene Bank oder den Kartenherausgeber informieren und Rückbuchungsmöglichkeiten prüfen lassen.
- Strafanzeige erstatten und den Vorgang der Aufsichtsbehörde melden.
- Weitere Kontaktversuche des Anbieters dokumentieren, aber keine neuen Erklärungen abgeben, bevor der Fall geprüft ist.
Rechtliche Möglichkeiten
Neben Ansprüchen gegen den Anbieter kommen Ansprüche gegen die Inhaber der Empfängerkonten, gegen beteiligte Zahlungsdienstleister und – je nach Ablauf – gegen die eigene Bank in Betracht. Das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis, wie von der FMA festgestellt, kann für Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen von Bedeutung sein. Welche Ansprüche bestehen und ob ihre Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von den Zahlungswegen und Unterlagen im Einzelfall ab.
Fazit
Zu Capital Equity Markets liegt seit dem 21. August 2026 eine Warnung der FMA vor. Betroffene sollten weitere Zahlungen stoppen, Unterlagen sichern und ihre Möglichkeiten prüfen lassen. Eine darüber hinausgehende Bewertung des Anbieters ist mit diesem Beitrag nicht verbunden.
Quellen
Häufige Fragen
Nein. Eine angegebene Adresse ist keine Erlaubnis. Ob ein Anbieter in Deutschland zugelassen ist, ergibt sich ausschließlich aus der Unternehmensdatenbank der BaFin. Die FMA hat für Österreich festgestellt, dass die erforderliche Berechtigung fehlt.
Leisten Sie keine Vorabzahlungen für die Auszahlung. Sichern Sie Belege und Kommunikation und lassen Sie prüfen, ob Zahlungen über Ihre Bank oder den Kartenherausgeber zurückgeholt werden können und welche weiteren Ansprüche in Betracht kommen.
