Am selben Tag hat die FMA vor Angeboten von Clear Markets Europe (angegebener Standort London) und BCLS Assets (angegebener Standort Schweiz) gewarnt. Was die Behörde veröffentlicht hat, warum die beiden Fälle getrennt zu betrachten sind und was Betroffene jetzt prüfen sollten.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 11. September 2026 zwei Warnungen veröffentlicht: zu „Clear Markets Europe“ und zu „BCLS Assets“. Dass beide Meldungen am selben Tag erschienen sind, sagt nichts über einen Zusammenhang zwischen den Anbietern aus. Dieser Beitrag stellt beide Fälle getrennt dar und erklärt, was Betroffene daraus ableiten können.
Clear Markets Europe
Die FMA warnte vor Angeboten von „Clear Markets Europe“, verbreitet über die Website clearmarket-europe.com. Nach der Veröffentlichung ist der Anbieter nicht berechtigt, die beworbenen Finanzdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Laut FMA gab der Anbieter einen Standort in London an.
BCLS Assets
Ebenfalls am 11. September 2026 warnte die FMA vor Angeboten von „BCLS Assets“ (bcls-assets.com). Auch hier stellte die Behörde fest, dass die erforderliche Berechtigung für Österreich fehlt. Der Anbieter gab laut FMA einen Standort in der Schweiz an.
Standortangaben in London oder der Schweiz richtig einordnen
Ein angegebener Sitz in London oder in der Schweiz wirkt auf viele Anleger vertrauenswürdig. Für die Frage, ob ein Anbieter beaufsichtigt wird, ist die Adresse jedoch unerheblich. Maßgeblich ist der Eintrag in den Registern der jeweiligen Aufsichtsbehörde – in der Schweiz führt die FINMA zudem eine öffentliche Warnliste, in Großbritannien die FCA ein Register zugelassener Unternehmen. Ein Anbieter, der sich dort nicht findet, sollte mit großer Zurückhaltung betrachtet werden.
Was Betroffene jetzt tun können
- Keine weiteren Zahlungen leisten, insbesondere keine Vorabzahlungen für angebliche Auszahlungen.
- Unterlagen sichern: Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Verträge, Chatverläufe, E-Mails und Screenshots des Kundenkontos.
- Bank oder Kartenherausgeber informieren und Rückbuchungsmöglichkeiten prüfen lassen.
- Strafanzeige erstatten und den Vorgang der Aufsichtsbehörde melden.
- Anrufe angeblicher Rückholdienste, Anwälte oder Behörden, die Vorkasse verlangen, nicht bedienen.
Rechtliche Möglichkeiten
In beiden Fällen gilt: Neben Ansprüchen gegen den Anbieter kommen Ansprüche gegen die Inhaber der Empfängerkonten, beteiligte Zahlungsdienstleister und – je nach Ablauf – die eigene Bank in Betracht. Die behördliche Feststellung einer fehlenden Erlaubnis kann für Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen von Bedeutung sein. Welche Ansprüche bestehen, hängt von den konkreten Zahlungswegen und Unterlagen ab.
Fazit
Zu Clear Markets Europe und BCLS Assets liegen seit dem 11. September 2026 Warnungen der FMA vor. Betroffene sollten weitere Zahlungen stoppen, Unterlagen sichern und ihren Fall prüfen lassen. Ein Zusammenhang zwischen beiden Anbietern ist nicht belegt und wird hier nicht behauptet.
Quellen
Häufige Fragen
Dafür gibt es in den Veröffentlichungen der FMA keinen Beleg. Beide Warnungen erschienen lediglich am selben Tag. Dieser Beitrag behauptet keinen Zusammenhang.
Die FINMA nimmt Hinweise zu Anbietern entgegen, die unerlaubt tätig sein könnten, setzt aber keine Ansprüche einzelner Anleger durch. Für die Rückholung Ihres Geldes sind zivilrechtliche Schritte und die Zusammenarbeit mit Ihrer Bank entscheidend.
