Am 4. August 2026 hat die FMA vor Angeboten von Hextryx Storm (hextryxstorm.digital) gewarnt: Der Anbieter bietet nach den Feststellungen der Behörde Portfolioverwaltung an, ohne dazu berechtigt zu sein. Was das bedeutet und welche Schritte Betroffene prüfen sollten.
Unter dem Namen „Hextryx Storm“ wurde über die Website hextryxstorm.digital die Verwaltung von Kundenvermögen beworben. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat dazu im August 2026 eine Warnung veröffentlicht. Dieser Beitrag erklärt, was die Behörde festgestellt hat, warum gerade die Portfolioverwaltung streng reguliert ist und was Betroffene jetzt tun können.
Was die FMA veröffentlicht hat
Am 4. August 2026 warnte die FMA vor Angeboten der „Hextryx Storm“ (hextryxstorm.digital). Nach den Feststellungen der Behörde bietet der Anbieter Portfolioverwaltung an, ohne über die dafür erforderliche Berechtigung in Österreich zu verfügen.
Warum Portfolioverwaltung eine Erlaubnis erfordert
Bei der Portfolioverwaltung überlässt der Kunde dem Anbieter die Entscheidung, wie sein Geld angelegt wird. Das ist ein besonders sensibler Bereich: Der Anbieter verfügt über fremdes Vermögen und trifft Anlageentscheidungen mit weitem Ermessen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist diese Tätigkeit deshalb nur mit Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde zulässig, verbunden mit Anforderungen an Eigenkapital, Organisation, Zuverlässigkeit der Verantwortlichen und Trennung der Kundengelder.
Fehlt eine solche Erlaubnis, entfallen genau die Schutzmechanismen, auf die Anleger vertrauen: Es gibt keine Aufsicht über die Verwahrung der Gelder, keine Prüfung der handelnden Personen und in aller Regel keine Anlegerentschädigung.
Was Betroffene jetzt tun können
- Keine weiteren Einzahlungen leisten und keine Vorabzahlungen für angebliche Auszahlungen tätigen.
- Unterlagen sichern: Verwaltungsvertrag oder Vereinbarung, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Depot- oder Kontoübersichten, Chatverläufe und E-Mails.
- Die eigene Bank oder den Kartenherausgeber informieren und Rückbuchungsmöglichkeiten prüfen lassen.
- Strafanzeige erstatten und den Vorgang der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
- Zugangsdaten zu eigenen Konten und Wallets ändern, falls der Anbieter Zugriff darauf hatte.
Rechtliche Möglichkeiten
Wer Vermögen an einen Anbieter ohne Erlaubnis übergeben hat, kann Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen haben; das Fehlen der Erlaubnis kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Da die Verantwortlichen häufig nicht greifbar sind, prüfen wir daneben Ansprüche gegen die Inhaber der Empfängerkonten, beteiligte Zahlungsdienstleister und Kryptobörsen sowie in bestimmten Konstellationen gegen die eigene Bank. Welche Ansprüche bestehen und wirtschaftlich durchsetzbar sind, hängt vom Einzelfall ab.
Fazit
Zu Hextryx Storm liegt seit dem 4. August 2026 eine Warnung der FMA wegen unerlaubter Portfolioverwaltung vor. Wer diesem Anbieter Geld anvertraut hat, sollte weitere Zahlungen stoppen, Unterlagen sichern und seine Möglichkeiten prüfen lassen.
Quellen
Häufige Fragen
Bei der Anlageberatung erhalten Sie Empfehlungen und entscheiden selbst. Bei der Portfolioverwaltung entscheidet der Anbieter in Ihrem Namen über die Anlage Ihres Vermögens. Beides ist erlaubnispflichtig; die Portfolioverwaltung unterliegt wegen des weiten Ermessens besonders strengen Anforderungen.
Angezeigte Werte in einem Kundenkonto eines Anbieters ohne Erlaubnis sind nicht überprüfbar. Ob tatsächlich Anlagen erworben wurden, lässt sich nur anhand nachvollziehbarer Belege beurteilen. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, um vermeintliche Gewinne „freizuschalten“.
