Wer Geld durch Anlagebetrug verloren hat, wird nicht selten ein zweites Mal kontaktiert – von angeblichen Helfern, die eine Rückholung gegen Vorkasse versprechen. Woran sich solche Angebote erkennen lassen.
Der Verlust ist kaum verarbeitet, da kommt ein Anruf oder eine E-Mail: Man habe das verlorene Geld aufgespürt, es liege auf einem Konto bereit und könne zurückgeholt werden. Für Menschen, die gerade einen Anlagebetrug erlebt haben, klingt das nach der Nachricht, auf die sie gehofft haben.
In vielen Fällen handelt es sich jedoch um einen sogenannten Recovery Scam, also einen Betrug nach dem Betrug. Die angeblichen Helfer verlangen vorab Geld für ihre Dienste und verschwinden anschließend. Wer das Muster kennt, kann sich vor einem zweiten Schaden schützen.
Woher die Täter von dem Verlust wissen
Betroffene fragen sich oft, wie ein Fremder Einzelheiten ihres Falls kennen kann – den Namen der Plattform, die ungefähre Schadenshöhe, manchmal sogar den früheren Ansprechpartner. Die Erklärung ist meist einfach: Diese Daten liegen bei den ursprünglichen Tätern vor. Sie werden von denselben Gruppen erneut genutzt oder an andere weitergegeben.
Daneben suchen Täter gezielt nach Geschädigten, etwa in Internetforen, in Kommentarspalten und in sozialen Netzwerken, in denen Betroffene ihre Erfahrungen schildern. Auch Werbeanzeigen und Internetseiten, die bei der Suche nach Hilfe erscheinen, können zu unseriösen Angeboten führen. Detailwissen über den Fall ist deshalb kein Beleg für Seriosität – eher im Gegenteil.
In welchen Rollen die angeblichen Helfer auftreten
- als Anwaltskanzlei oder „Rechtsabteilung“, häufig mit Sitz im Ausland und professionell wirkender Internetseite
- als Behörde, etwa als Finanzaufsicht, Polizei, Staatsanwaltschaft oder internationale Ermittlungsstelle
- als Spezialist für Blockchain-Analyse oder als „Fund-Recovery“-Unternehmen
- als Bank oder Zahlungsdienstleister, bei dem das Geld angeblich eingefroren wurde
- als Mitarbeiter der ursprünglichen Plattform, der das Geld nun doch auszahlen wolle
Dabei werden Namen, Logos und Briefköpfe tatsächlich bestehender Behörden und Kanzleien missbraucht. Schreiben enthalten Aktenzeichen, Stempel und Unterschriften, die amtlich wirken sollen.
Woran sich ein Recovery Scam erkennen lässt
- Die Kontaktaufnahme erfolgt unaufgefordert per Telefon, E-Mail oder Messenger.
- Es wird zugesichert, das Geld sei bereits gefunden oder die Rückholung sei sicher.
- Vor der angeblichen Auszahlung sollen Gebühren, Steuern, Versicherungen oder Transaktionskosten überwiesen werden.
- Zahlungen sollen in Kryptowerten, per Gutscheinkarte oder auf Privatkonten im Ausland erfolgen.
- Es wird Zeitdruck aufgebaut, etwa mit einer angeblich ablaufenden Frist.
- Verlangt werden Fernzugriff auf den Computer, Zugangsdaten zum Online-Banking oder Ausweiskopien.
- Die angegebene Kanzlei oder Behörde ist unter den offiziellen Kontaktdaten nicht erreichbar oder weiß von dem Vorgang nichts.
Wie sich seriöse Unterstützung unterscheidet
Dass eine Kanzlei für ihre Tätigkeit eine Vergütung verlangt, auch in Form eines Vorschusses, ist für sich genommen nicht ungewöhnlich. Der Unterschied liegt im Gesamtbild: Seriöse Beraterinnen und Berater melden sich nicht unaufgefordert bei Geschädigten, sie sichern keinen Erfolg zu, erläutern Kosten und Risiken vorab und benennen offen, dass eine Rückholung in vielen Fällen nicht oder nur teilweise gelingt.
Ob eine Person in Deutschland als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen ist, lässt sich im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis nachsehen. Da Täter auch Namen tatsächlich zugelassener Anwälte verwenden, sollte der Kontakt über die dort oder auf der offiziellen Kanzleiseite genannten Daten überprüft werden – nicht über die Telefonnummer aus dem erhaltenen Schreiben.
Rechtliche Einordnung und richtiges Verhalten
Rechtlich ist der Recovery Scam ein eigenständiger Betrug nach § 263 StGB. Den Geschädigten stehen Schadensersatzansprüche zu, insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und aus § 826 BGB. Wie beim ersten Betrug gilt allerdings: Die Täter handeln anonym und meist aus dem Ausland, die Durchsetzung ist daher oft schwierig. Wurden Zugangsdaten herausgegeben und daraufhin Zahlungen ohne Zustimmung des Kontoinhabers ausgelöst, können zusätzlich Erstattungsansprüche gegen die eigene Bank nach den §§ 675u ff. BGB zu prüfen sein.
- Nicht auf das Angebot eingehen und keine Zahlungen leisten.
- Keine Ausweiskopien, Zugangsdaten oder Freigabecodes herausgeben und keinen Fernzugriff erlauben.
- Anrufe, E-Mails und Schreiben sichern und der Polizei übergeben, möglichst ergänzend zur bereits erstatteten Anzeige.
- Wurden bereits Daten herausgegeben oder Zahlungen geleistet: umgehend die Bank informieren und Zugänge sperren lassen.
Fazit
Unaufgeforderte Hilfsangebote nach einem Anlagebetrug sind mit großer Vorsicht zu behandeln, vor allem wenn eine Rückholung zugesichert und eine Vorauszahlung verlangt wird. Behörden arbeiten nicht auf diese Weise, und seriöse Rechtsberatung verspricht keinen Erfolg. Wer Unterstützung sucht, sollte selbst aktiv werden und die Angaben des Gegenübers über offizielle Quellen prüfen. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Nein. Die Daten stammen häufig aus dem ursprünglichen Betrug und werden von denselben oder anderen Tätern weiterverwendet. Detailwissen ist deshalb kein Hinweis auf eine Behörde oder eine seriöse Kanzlei.
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen und informieren Sie umgehend Ihre Bank oder Ihren Kartenherausgeber. Sichern Sie die gesamte Kommunikation und erstatten Sie Strafanzeige oder ergänzen Sie eine bestehende Anzeige. Ob und gegen wen Ansprüche bestehen, lässt sich anhand der Zahlungswege prüfen.
Es gibt rechtliche Ansatzpunkte, etwa Ansprüche gegen identifizierbare Beteiligte oder Sicherungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren. Ob sie im konkreten Fall tragen, hängt von den Umständen ab, und eine Rückzahlung gelingt nicht in jedem Fall. Eine Zusage, das Geld sicher zurückzuholen, kann niemand seriös geben.
