Manche Trading-Plattformen führen keine einzige Order aus – Kurse, Positionen und Gewinne sind nur Anzeige. Woran sich das erkennen lässt und was Betrug rechtlich von einem Handelsverlust unterscheidet.
Wer mit Währungen, Rohstoffen oder Differenzkontrakten handelt, weiß in der Regel, dass Verluste möglich sind. Bei einer bestimmten Art von Plattformen liegt das Problem jedoch woanders: Es wird überhaupt nicht gehandelt. Die Handelsoberfläche ist eine Simulation, und das eingezahlte Geld erreicht nie einen Markt.
Für Betroffene ist das schwer zu erkennen, weil die Oberfläche echten Handelsprogrammen nachempfunden ist. Die Unterscheidung ist aber wichtig – für die eigene Einschätzung ebenso wie für die rechtliche Bewertung.
Wie simulierte Gewinne entstehen
Ein zugelassener Broker leitet Aufträge an einen Handelsplatz weiter oder führt sie nach festgelegten Regeln selbst aus, verwahrt Kundengelder getrennt vom eigenen Vermögen und unterliegt der Aufsicht. Bei einer Scheinplattform fehlt all das. Die Betreiber kontrollieren die Software vollständig: Kurse können vom tatsächlichen Marktgeschehen abweichen, Positionen werden lediglich als Datensatz angelegt, und der Kontostand ist eine frei veränderbare Zahl.
Diese Kontrolle wird gezielt eingesetzt. Zunächst zeigt das Konto Gewinne, damit weitere Einzahlungen folgen. Möchte der Kunde Geld abziehen oder stellt er kritische Fragen, können ebenso plötzlich hohe Verluste erscheinen – verbunden mit der Aufforderung, Geld nachzuschießen, um das Konto zu „retten“.
Warnzeichen im laufenden Handel
- Die angezeigten Kurse weichen merklich von frei zugänglichen Kursquellen ab, oder Kursausschläge treten nur auf dieser Plattform auf.
- Nahezu jede empfohlene Position endet im Gewinn, solange weiter eingezahlt wird.
- Ein Betreuer gibt telefonisch vor, was zu handeln ist, oder handelt per Fernzugriff selbst auf dem Gerät des Kunden.
- Abrechnungen, Orderbestätigungen mit Ausführungsplatz und Jahresunterlagen gibt es nicht oder nur auf mehrfache Nachfrage.
- Einzahlungen gehen nicht an ein Institut mit dem Namen des Anbieters, sondern an wechselnde Dritte oder an Wallet-Adressen.
- Auf einen Auszahlungswunsch folgen unerwartete Verluste, neue Gebühren oder die Forderung nach einer weiteren Einzahlung.
- Eine Zulassung ist in der Unternehmensdatenbank der BaFin nicht auffindbar, oder es besteht eine Warnmeldung.
Abgrenzung: Betrug oder Handelsverlust?
Nicht jeder Verlust beim Trading beruht auf einer Straftat. Gehebelte Produkte wie Differenzkontrakte (CFDs) sind riskant; zugelassene Anbieter müssen auf dieses Risiko hinweisen. Für den Vertrieb solcher Produkte an Privatkunden gelten in der Europäischen Union zudem aufsichtsrechtliche Beschränkungen, etwa Hebelgrenzen und der Ausschluss einer Nachschusspflicht. Wer bei einem zugelassenen Anbieter mit echten Aufträgen Geld verliert, hat in der Regel ein Marktrisiko verwirklicht.
Anders liegt es, wenn Aufträge nie ausgeführt wurden. Dann wurde der Kunde über den Kern des Geschäfts getäuscht: Er glaubte zu handeln, tatsächlich hat er Geld an die Betreiber übertragen. Auch die Aufforderung, einen angeblichen Verlust durch Nachzahlungen auszugleichen, ist vor diesem Hintergrund kritisch zu sehen.
Rechtliche Einordnung
Das Vorspiegeln eines tatsächlich nicht stattfindenden Handels, um Einzahlungen zu erlangen, erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB. Zivilrechtlich kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht. Hinzu kommt, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) erbracht werden dürfen; fehlt sie, kann auch das Ansprüche begründen.
Ersatzfähig ist grundsätzlich der tatsächlich eingezahlte Betrag, nicht der auf der Plattform angezeigte Scheingewinn. In der Praxis liegt die Hürde bei der Durchsetzung: Die Betreiber sind häufig nicht identifizierbar, nutzen Firmenhüllen im Ausland und leiten Gelder rasch weiter. Je nach Zahlungsweg kann geprüft werden, ob Ansprüche gegen weitere Beteiligte bestehen, etwa gegen Inhaber von Empfängerkonten. Eine Aussage zu den Aussichten ist nur nach Prüfung der Unterlagen möglich.
Fazit
Simulierte Trading-Plattformen unterscheiden sich von riskanten, aber echten Handelsangeboten dadurch, dass kein Handel stattfindet. Hinweise darauf sind abweichende Kurse, fehlende Abrechnungen, Zahlungen an Dritte und Schwierigkeiten bei der Auszahlung. Rechtlich handelt es sich dann nicht um einen Handelsverlust, sondern regelmäßig um Betrug – mit entsprechenden Ansprüchen, deren Durchsetzung allerdings häufig schwierig ist. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Zugelassene Anbieter stellen Abrechnungen und Ausführungsbestätigungen zur Verfügung und können den Ausführungsplatz benennen. Fehlen solche Unterlagen dauerhaft und weichen die Kurse von unabhängigen Quellen ab, ist das ein Warnzeichen. Einen sicheren Nachweis kann ein Kunde allein meist nicht führen; die Gesamtschau der Umstände ist entscheidend.
Bei einer Scheinplattform hat der angezeigte Gewinn nie existiert. Schadensersatz richtet sich grundsätzlich auf den Betrag, den Sie tatsächlich eingezahlt haben, abzüglich etwaiger Rückzahlungen. Anders kann es bei einem echten, zugelassenen Anbieter sein, gegen den ein vertraglicher Auszahlungsanspruch besteht.
Eine solche Forderung sollte vor jeder Zahlung geprüft werden. Bei nicht zugelassenen Plattformen dient sie häufig allein dazu, weitere Beträge zu erlangen. Für den Vertrieb von CFDs an Privatkunden in der EU ist eine Nachschusspflicht zudem aufsichtsrechtlich ausgeschlossen.
